Haftpflichtversicherung
Schadensersatzpflichtig ist im Regelfall der Fahrer, der den Schaden verursacht hat. Da es praktisch nicht möglich ist, alle Inhaber einer Fahrerlaubnis einer Versicherungspflicht zu unterziehen, greift der Gesetzgeber zu einem Trick: Speziell im Straßenverkehr haftet durch gesetzliche Anordnung nicht nur der Fahrer für die von ihm verursachten Schäden, sondern auch der Halter des Fahrzeugs (siehe Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief), und zwar auch, ohne dass ihn ein eigenes Verschulden trifft. Es ist eine Ausnahme von dem allgemeinen Grundsatz, dass Schadensersatz nur bei eigenem Verschulden geleistet werden muss.
Der Halter ist nach dem Pflichtversicherungsgesetz zur Versicherung seines Kraftfahrzeugs verpflichtet.
Folgende Schadenarten werden über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt:
- Personenschäden (Heilungskosten bei Personenschäden / Renten bei Invalidität)
- Sachschäden (Reparaturen an anderen Fahrzeugen / Objekten (z. B. Leitplanke))
- Vermögensschäden
- immaterielle Schäden, beispielsweise Schmerzensgeld
Teilkasko
Die Teilkaskoversicherung ist eine Versicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Sie bietet einen zusätzlichen Schutz zur Kfz-Haftpflichtversicherung.
Durch eine Teilkaskoversicherung ist man in folgenden Fällen versichert:
- Brand oder Explosion
- Diebstahl inklusive Einbruchteilediebstahl oder Raub
- unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung.
- Zusammenstoß mit Haarwild, während das Fahrzeug in Bewegung ist. .
- Glasbruchschäden
- Kabelbrand und dessen folgen
- Marderbiss
Vollkasko
Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatz-Versicherung zur Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt nur Schäden ab, die am eigenen Kraftfahrzeug entstehen und schließt die Teilkaskoversicherung mit ein.
In der Vollkaskoversicherung sind in Ergänzung zur Teilkaskoversicherung folgende Schäden versichert:
- Vandalismus: mutwillige Beschädigung des Kraftfahrzeuges durch Fremde
- Unfallschäden am eigenen Kraftfahrzeug (gilt auch für selbstverschuldete Unfälle)